Im Jahr 1933 wurde Eugen Antoni, zu diesem Zeitpunkt Lehrer in Hochspeyer, wegen seiner politischen Aktivitäten vom Dienst suspendiert.
Vorderseite des Dokuments |
Der Text lautet:
Nr.c 4137. Abdruck Speyer, den 27. Mai 1933
Regierung der Pfalz
Kammer des Innern
...
An
Die Bezirkschulbehörde
Kaiserslautern
Betreff:
Verhalten des Lehrers Eugen Antoni
In Hochspeyer
Zum Bericht vom 12.5.1933
Nr.1669 B.
Beilagen:
1 Entschl. Abdruck
Lehrer Eugen Antoni in Hochspeyer
ist durch den Beauftragten (des Sonderkommissars der Obersten SA-Führung bei
der Regierung der Pfalz, Kammer des Innern) bei dem Bezirksamt Kaiserslautern
vom Dienste beurlaubt worden.
In
einstweiliger Erledigung der Angelegenheit wird Lehrer Antoni in Hochspeyer bis
auf weiteres gem Art 129 VLG. unter
Wahrung seiner Rechte als Volksschullehrer vorläufig seines Dienstes enthoben.
Gegen
diese Entschließung ist Beschwerde zum Staatsministerium für Unterricht und Kultus
in München zulässig.
Lehrer
Antoni ist durch Zustellung des beiliegenden Entschließungsabdruckes
nachweislich zu verständigen.
gez.
N° 2504 B.
In Abdruck gegen Postzustellungsurkunde
an
Herrn Eugen Antoni, Lehrer,
Hochspeyer
Kaiserslautern,
den 3. Juni 1933
Bezirksschulbehörde
Unterschriften
Nach einjährigem Prozessieren auf eigene Kosten wurde er wieder in Dienst genommen und ins abgelegene Esthal strafversetzt, erhielt jedoch einen Disziplinarverweis:
Der Text lautet (Hervorhebungen im Original):
Nr.c 5520. Abdruck Speyer,
den 21. Juni 1934
Regierung der Pfalz
Kammer des Innern
...
An
Die Bezirkschulbehörde
Neustadt
a.d. Haardt
Betreff:
Verhalten des Lehrers Eugen Antoni
In Esthal
Beilagen:
1 Entschl. Abdruck
Der Volksschullehrer Eugen A n t o n i ist im Amtsbezirk
Kaiserslautern und an anderen Orten der Pfalz wiederholt – vornehmlich in den
Jahren 1932/33 – als Redner für die Zentrumspartei aufgetreten. Dabei griff er
die nationalsozialistische Bewegung und
ihre Führer in Formen an, die über das zulässige Mass hinausgingen, so z.B. in
der Versammlung vom 28.2.1932 in Erfenbach und vom 22.2.1933 in Enkenbach. Bei
der letzteren Rede fällt erschwerend ins Gewicht, dass sie n a c h Einleitung
des nationalen Umschwungs gehalten wurde und die Autorität der deutschen
Reichsregierung – insbesondere des Reichskanzlers – in überaus scharfer, ja
verhetzender Weise herabzusetzen versuchte. Als L e h r e r und B e a m t e r
wäre Antoni verpflichtet gewesen, Zurückhaltung zu üben, mindestens aber seine
politische und weltanschauliche Meinung in würdigen und angemessenen – statt
agitatorischen – Formen vorzutragen. Als J u g e n d – erzieher endlich musste
er so viel nationales Verantwortungsgefühl bekunden, dass er gegen die n a t i
o n a l e Bewegung und ihre Führer nicht in so grob gehässigen Formen, wie dies
zum Teil geschah, auftrat.
Wegen der bezeichneten Verstösse gegen die Pflicht zum achtungswürdigen Verhalten spricht
die Regierung, Kammer des Innern, gegen Lehrer Antoni die Strafe des
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aus, womit die ernste Mahnung verbunden wird, in Zukunft
sich der Verantwortung, die Amt und Stand ihm auferlegen, bewusst zu bleiben.
Die Kosten
des gebührenfreien Verfahrens fallen dem Lehrer Antoni zur Last. – Gegen diese
Entscheidung ist Beschwerde zum Staatsministerium für Unterricht und Kultus in
München zulässig. Eine etwaige Beschwerde wäre binnen einer Frist von 14 Tagen,
die mit dem auf die Zustellung dieser Entschliessung folgenden Tage beginnt,
bei der Regierung der Pfalz, Kammer des Innern in Speyer schriftlich
einzureichen.
Beiliegender
Abdruck der Entschliessung ist dem Lehrer Antoni gegen Postzustellungsurkunde
zuzustellen.
Nach
Rechtskraft der Entschliessung wolle berichtet werden
J.V.
gez.
...
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